Unser Angebot

Angebot

Der Aufenthalt in den phoenix Wohngemeinschaften soll die Jugendlichen auf ihrem Weg in ein möglichst selbstbestimmtes, selbständiges, delikt- und drogenfreies Leben nach Kräften unterstützen, fördern und fordern. Eigenständigkeit, Autonomie und Selbstverantwortung sind die Grundsatzziele für alle platzierten Jugendlichen.

Die phoenix Wohngemeinschaften sind grundsätzlich auf längere Aufenthalte von einem bis zu mehreren Jahren angelegt. In Einzelfällen sind auch kurzfristige Aufenthalte von einigen Monaten im Sinne von Kriseninterventionen, Überbrückungs- oder Entlastungsaufenthalte möglich.

Die phoenix Wohngemeinschaften bieten insgesamt 14 Jugendwohnplätze an, die rund um die Uhr betreut werden. Jugendliche im Alter von 14 bis maximal 25 Jahren, leben koedukativ, in einem pädagogisch strukturierten Lebensraum, der ihnen die anstehenden Entwicklungsschritte ermöglicht.

Die phoenix Wohngemeinschaften sind tragfähig, auch bei auftretenden oder sich steigernden Problematiken. Durch den Verbund von zwei Standorten sowie den angeschlossenen Wohnungen im Selbständigen Wohnen erhöht sich die Angebotspalette für die einzelnen Jugendlichen als auch die eigene Tragfähigkeit, indem Jugendliche innerhalb der phoenix Wohngemeinschaften den Aufenthaltsort wechseln können, wenn dies von allen Beteiligten als sinnvoll erachtet wird. Dies erhöht die Chance auf einen gelingenden Aufenthalt und hilft den Jugendlichen, die jeweiligen Ziele zu erreichen.

Zielgruppe

Für eine Aufnahme müssen die Jugendlichen vor ihrer Volljährigkeit eintreten und können darüber
hinaus bis zu ihrem 25. Geburtstag bleiben. Sie benötigen professionelle Unterstützung, da ihre
Entwicklung aufgrund ihrer individuellen und familiären Situation gefährdet ist, beispielsweise durch physische und/oder psychische Gewalterfahrungen, sexuelle Misshandlung, Vernachlässigung, Überforderung des familiären Milieus in Bezug auf die Erziehungsübernahme, familiäre Schicksalsschläge, beginnende Delinquenz oder Rehabilitation nach akuten psychiatrischen
Erkrankungen wie beispielsweise Psychosen im Jugendalter.

Aufnahme-Verfahren

Telefonische oder schriftliche Anfragen werden an die Heimleitung oder an eine der beiden Wohngemeinschaften gerichtet. Im Idealfall findet ein Vorstellungsgespräch mit dem/der Jugendlichen, einer Vertretung der einweisenden Stelle und mindestens einem Elternteil statt. Dem/der Jugendlichen wird die Hausordnung und internen Angebote schriftlich abgegeben. Ein Schnupperaufenthalt ist auf Wunsch möglich. Bei einer Zusage des/der Jugendlichen wird gemeinsam das Eintrittsdatum festgelegt und die erste Standortsitzung terminiert.
Eine Notfallplatzierung kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Vor Platzierung müssen die subsidiäre Kostengutsprache  sowie der Aufenthaltsvertrag der zuweisenden Stelle unterschrieben vorliegen.
Sobald als möglich ist bei ausserkantonalen Platzierungen die IVSE-Anmeldung sicherzustellen. Die Vertretung der einweisenden Stelle ist verantwortlich für die Zusendung relevanter Unterlagen und Berichte.

Ausschlusskriterien:

  • Chronische Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen ohne Veränderungsmotivation
  • Akute psychotische Erkrankungen
  • Akute Selbst- und Fremdgefährdung
  • Schwere Kriminalität, chronisches dissoziales Verhalten
  • Starke kognitive Beeinträchtigung

Anliegen oder Beschwerden

Wenn Sie mit etwas nicht zufrieden sind, finden Sie hier die Ansprechpersonen und das Vorgehen.
→ Beschwerdeweg

Selbständiges Wohnen

Der nächste Schritt

Mit dem Selbständigen Wohnen bieten die phoenix Wohngemeinschaften Jugendlichen ab rund 17 Jahren eine eigene Wohnung als Übergang in ein eigenverantwortliches Leben. Die Wohnungen werden von phoenix zur Verfügung gestellt und sozialpädagogisch begleitet. Die Begleitung wird zu Beginn individuell festgelegt und mit wachsender Selbständigkeit schrittweise reduziert. Ein Mitglied unseres Teams ist rund um die Uhr erreichbar.

Unterstützung

Neben wöchentlichen Einzelgesprächen unterstützt das Team zum Beispiel bei:

  • Coaching und Lebensbewältigungsstrategien
  • Konflikt- und Krisensituationen
  • Budget und Haushaltsführung
  • Terminen, Ämtern und Behörden
  • Fragen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz

Nach Absprache können die Jugendlichen am Freizeitprogramm, an den Ferienwochen sowie ein- bis zweimal pro Woche an den gemeinsamen Essen der Wohngemeinschaft teilnehmen.

Für wen?

Für Jugendliche, die bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen, und bei Unsicherheiten Unterstützung annehmen. Sie brauchen weiterhin professionelle Begleitung im Alltag und die Sicherheit, eingebunden zu bleiben.

Eintritt

Voraussetzung ist ein vorgängiger Aufenthalt in einer der phoenix Wohngemeinschaften. Wenn beide Seiten einen Wechsel befürworten, werden Ziele und Rahmenbedingungen in einem Zielvereinbarungsgespräch festgelegt und im Aufenthaltsvertrag geregelt. Eine geregelte Tagesstruktur ist wünschenswert, aber keine Bedingung. Wir helfen auch dabei, eine aufzubauen.

Ausschlusskriterien: akute Psychosen, akute Selbst- oder Fremdgefährdung, geistige Beeinträchtigung sowie eine im Vordergrund stehende chronifizierte Abhängigkeitsproblematik.

Weitere Infos

Für Angehörige:

Sie haben Fragen zu unserem Angebot, zum Alltag oder zur Begleitung Ihres Kindes? Wir informieren Sie gerne und stehen Ihnen als Ansprechpersonen zur Seite.

Für Jugendliche:

Du willst wissen, wie es bei uns ist?
Hier erfährst du, was dich in einer Phoenix Wohngemeinschaft erwartet, welche Unterstützung du bekommst und was du selbst mitgestalten kannst. Melde dich gerne bei uns, wenn du Fragen hast!