Rahmenkonzept
Rahmenkonzept der pädagogisch-therapeutischen phoenix Wohngemeinschaften
Zweck und Ziel
Die phoenix Wohngemeinschaften bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen beiden Geschlechts, die wegen sozialer oder emotionaler Probleme nicht in ihren Herkunftsfamilien oder selbständig leben können, einen pädagogischen strukturierten Lebensraum, der ihnen zielsichere Entwicklungsschritte ins Erwachsenenleben ermöglicht.
Die Trägerschaft der phoenix Wohngemeinschaften ist ein Verein.
Alle Wohngemeinschaften sind an 365 Tagen im Jahr geöffnet. Der professionelle Rahmen definiert sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pädagogik, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie gemäss den Grundsätzen und Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften.
Die Unterschiede der Wohngemeinschaften ergeben sich durch das Alter der betreuten Jugendlichen und jungen Erwachsenen und deren Grad an Selbständigkeit. Schulabschluss, berufliche Eingliederung und die Fähigkeit, zukünftig selbständig ihr Leben und ihre Beziehungen gestalten zu können, sind regelmässige Ziele des Aufenthaltes.
Pädagogische Arbeitsweise und Haltung
Die phoenix Wohngemeinschaften gehen davon aus, dass die Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich das Potential für eine Entwicklung in ein selbstbestimmendes Leben haben, jedoch Defizite und Probleme bestehen, an denen sie mit professioneller Unterstützung arbeiten wollen und hinsichtlich der Zielerreichung auch müssen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit aller zuweisenden Behörden, Schulen, Ausbildungsstätten und anderen involvierten Stellen. Die Bewohner erhalten die notwendige Unterstützung um entweder die öffentliche Schule zu besuchen, um ihre Schulplicht abzuschliessen, eine Lehrstelle in der freien Wirtschaft bewältigen oder im geschützten Rahmen einer beruflichen Massnahme Invalidenversicherung bestehen zu können. Damit werden im Verhalten und der Emotionalität Entwicklungen eingeleitet, die in einem unbetreuten Rahmen nicht möglich wären und die Zukunftsaussichten der jungen Menschen wesentlich verbessern.
Kooperation und Netzwerk
Nach Bedarf durchlaufen die Bewohner in einer diagnostischen Phase des Aufenthaltes eine jugendpsychiatrisch-psychologische Abklärung. Vorhandene Vorbefunde und die sozialpädagogischen Beobachtungen werden miteinbezogen. Daraus folgt eine Beurteilung und Empfehlung für die Gestaltung der Aufenthaltsziele im Sinn eines individuellen Fallverständnisses, das für alle weiteren Massnahmen handlungsleitend wird.
Da die Bewohner in der Regel behandlungsbedürftig sind, erfolgt die Behandlung in Abstimmung mit den pädagogischen Teams und den Herkunftsfamilien. Die Therapeuten sind bei den Standortgesprächen in den meisten Fällen anwesend, ihre Beobachtungen fliessen in die Teambesprechungen ebenso ein wie die Beobachtungen aus dem Alltag für die Therapeuten wichtig sind. Die Familien sind, so weit es die Verhältnisse erlauben und erfordern, in diesen Prozess einbezogen. Die psychologisch-psychiatrische Abklärung wird über die Krankenkasse abgerechnet und ist nicht im Tagessatz enthalten.
Zuweisung
Die Zuweisung erfolgt durch Sozialbehörden der Städte und Gemeinden oder die Jugendanwaltschaften an die Leitung. Die Zuweisung enthält die wichtigsten Informationen zur Problemlage und den Zielen der Aufnahme. Eventuell bestehen Berichte oder Gutachten sind bereits in dieser Phase hilfreich für die Beurteilung, ob die phoenix Wohngemeinschaften ein sinnvolles Angebot machen können. In einem ersten Vorgespräch werden die Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen besprochen. Allenfalls kann ein weiteres Gespräch oder ein Schnuppertag noch näher Aufschluss geben, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Wenn beide Seiten überzeugt sind, dass ein Aufenthalt in der Einrichtung gewünscht wird, kommt es in einem Zielvereinbarungsgespräch zum Abschluss des Aufenthaltsvertrages. Geregelt werden darin die administrativ-finanziellen wie auch die inhaltlichen Rahmenbedingungen des Aufenthaltes.
Die ersten drei Monate gelten als diagnostische Eintrittsphase, in der die Abklärung stattfindet und die Ziele des Aufenthaltes differenziert werden. Konkret bedeutet dies, dass aus dem genauren Kennenlernen und der psychologisch-psychiatrischen Abklärung genaue Vorstellungen uber die Gestaltung des Aufenthaltes entstehen. Diese werden im ersten Standortgespräch besprochen und im weiteren Verlauf weiterentwickelt und überprüft.
Aufenthalt
Die Wohngruppen sind auf längere Aufenthalte von einem bis zu mehreren Jahren angelegt. In Einzelfällen sind auch kurzfristige Aufenthalte im Sinne von Kriseninterventionen möglich.
Um den Aufenthalt optimal für die Jugendlichen zu nutzen, erfolgt auf verschiedenen Ebenen eine ständige Reflektion der Fortschritte und Ziele:
- Im Team im Rahmen der wöchentlichen Besprechungen
- Zusammen mit den Jugendlichen in ebenfalls wöchentlichen Besprechungen
- Mit den Familien im regelmässigen Austausch sowie in den Standortgesprächen
- Mit den zuweisenden Stellen ebenfalls im regelmässigen Austausch sowie den Standortgesprächen
Wir gehen davon aus, dass nur eine transparente, partnerschaftliche und offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten den Erfolg des Aufenthaltes sicherstellen kann. ein vertieftes, psychologisches-psychotherapeutisches Fallverständnis wird gemeinsam entwickelt, was für eine hohe fachliche Qualifikation und ein interdisziplinäres Arbeiten voraussetzt. Für die Planung der notwendigen Interventionen ist dies eine Grundvoraussetzung.
Der Austritt erfolgt geplant und wird langfristig vorbereitet. In der Austrittsphase wird entwickelt, ob weitere, weniger intensive Betreuungsformen erforderlich sind oder ob eine Entlassung in völlige Selbständigkeit oder zurück in die Familie möglich ist. Der Aufenthalt in den phoenix Wohngemeinschaften wird evaluiert.
Weinfelden, März 2019